Förderung Solarthermieanlagen- Wie Sie Zuschüsse vom Staat erhalten
Die solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung ist eine neue Energiequelle für Wohngebäude. Sie besteht aus einem Kollektor (Rohre), einem Speicher und einer integrierten Steuereinheit. Mit der Installation solcher Systeme wurde 2018 begonnen. Die staatliche Unterstützung wird den Haushalten helfen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, die unsere Umwelt verschmutzen, und ihnen gleichzeitig das ganze Jahr über sicheres und kostengünstiges Warmwasser liefern.
Staatliche Förderung
Solarthermieanlagen zur Raumheizung, Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Solarthermieanlagen für beides können mit staatlicher Unterstützung gefördert werden.
Die Anlage muss auf dem Grundstück eines Haushaltes installiert werden, der nicht mehr als zwei Wohnungen und nicht mehr als zwei Räume in jeder Wohnung hat, sowie maximal einen Raum, in dem es keinen Stromzähler gibt (außerhalb der Wohnung).
Die thermische Solaranlage muss sich auf dem Dach oder an einem Ort außerhalb des Hauses befinden, z. B. auf einer Freifläche. Die thermische Solaranlage für die Warmwasserbereitung und die Raumheizung muss an einem Ort angebracht werden, der gegen Wärmeverluste geschützt ist.
Solarthermische Systeme für die Raumheizung, solarthermische Systeme für die Warmwasserbereitung und solarthermische Systeme für beides sind förderungswürdig. Die Anlage muss auf dem Grundstück eines Haushalts installiert werden, der nicht mehr als zwei Wohnungen, nicht mehr als zwei Räume in jeder Wohnung und nicht mehr als einen Raum ohne Stromzähler (außerhalb der Wohnung) hat. Die thermische Solaranlage muss sich auf dem Dach oder an einem Ort außerhalb des Hauses befinden, beispielsweise auf einer Freifläche. Die solarthermische Anlage
Staatliche Förderung im Ministerium für staatliche Verwaltung und innere Angelegenheiten – dem Ministerium für Umwelt, Energie, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung.
Staatliche Unterstützung im Ministerium für Staatsverwaltung und innere Angelegenheiten – Ministerium für Umwelt, Energie, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung.
Staatliche Unterstützung wird von den staatlichen Behörden für Investoren in Form von Direktinvestitionen und der Bereitstellung von Krediten zu Vorzugssätzen gewährt. Der Staat unterstützt Investitionsprojekte mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigungsmöglichkeiten, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit in Gebieten zu verbessern, in denen diese Faktoren gering oder nicht vorhanden sind. Die staatliche Unterstützung kann in Form von Direktinvestitionen, zinsgünstigen Darlehen (Zuschüssen) der Nationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Bereitstellung von Grundstücken für Bautätigkeiten zu Vorzugskonditionen und der Gewährung von Steuervergünstigungen für bestimmte Tätigkeiten (z. B. MwSt.-Nullsatz) erfolgen.
Diese Förderung zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden zu erhöhen, einschließlich solarer Warmwasserbereiter.
Ziel dieses Zuschusses ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden, einschließlich solarer Warmwasserbereiter. Der Zuschuss kann nur für Wohngebäude gewährt werden, die bestimmte Größen- und Einkommensanforderungen erfüllen.
Für solarthermische Anlagen, die ihre Energie aus der Sonne beziehen (nicht für Photovoltaikanlagen, die Strom aus Sonnenlicht erzeugen), können Sie bis zu 2.500 $ pro installierter Anlage beantragen. Wenn Sie mehrere Anlagen auf Ihrem Grundstück installieren lassen möchten, können Sie zusätzlich 1.000 $ pro Anlage (insgesamt 5.000 $) erhalten.
Die Förderung umfasst zwei Arten von Beihilfen, die miteinander kombiniert werden können.
Sie können zwei Arten von Beihilfen kombinieren, die auch kombiniert werden können.
Die Unterstützung umfasst einen Zuschuss und ein Darlehen oder einen Zuschuss und eine Investition.
So können Sie z. B. die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Ihr Unternehmen über ein Darlehen mit staatlicher Rückzahlungsgarantie zu einem Zinssatz von 0 % finanzieren lassen. In diesem Fall bedeutet dies, dass der Staat einen Teil der Anschaffungskosten aus seinen Haushaltsmitteln übernimmt (z. B. 50 %) und alle mit diesen Mitteln verbundenen Risiken trägt (z. B. 100 %).
Bei der ersten handelt es sich um eine einmalige Beihilfe für den Kauf und die Installation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung für den privaten Gebrauch.
Bei der ersten handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss für den Kauf und die Installation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung. Der Zuschuss wird in zwei Stufen gezahlt: In der ersten Stufe werden 50 % der Kosten für die Anlage übernommen, in der zweiten Stufe die restlichen 50 %. Der Höchstbetrag, den man im Rahmen dieses Programms erhalten kann, beträgt 10.000 € pro Haushalt.
Bei der zweiten Beihilfe handelt es sich um einen Barzuschuss, der Hausbesitzern, die eine solarthermische Anlage installiert haben, in Höhe von 30 % jährlich für die gesamte Lebensdauer der Anlage ausgezahlt wird, indem sie jährlich 30 % zahlen.
- Die zweite Subvention ist ein Barzuschuss, der Hausbesitzern, die eine thermische Solaranlage installiert haben, in Höhe von 30 % pro Jahr für die gesamte Lebensdauer der Anlage gezahlt wird.
Solarthermieanlagen, deren Installation ab 2018 geplant ist, haben Anspruch auf eine jährliche Beihilfe für 15 Jahre.
- Sie haben 15 Jahre lang Anspruch auf einen jährlichen Zuschuss. Der Staat zahlt den Zuschuss, der in der Regel jährlich ausgezahlt wird.
- Sie können den Zuschuss beantragen, wenn Sie eine Anlage im Jahr 2018 oder später installiert haben.
- Sie gilt für Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und für Solarthermieanlagen zur Heizung.
Je nach Installationsdatum und Art der Förderungskategorie können die Begünstigten bis zu 1250 € für eine solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung (bis zu 7500 €) sowie einen zusätzlichen Betrag von bis zu 250 € erhalten, wenn sie zusammen mit einer solarthermischen Anlage auch eine Photovoltaikanlage installieren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 1250 € für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 7500 € für eine thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung.
Der Zuschuss kann für die Installation einer oder mehrerer solarthermischer Anlagen verwendet werden, einschließlich Thermosiphons und Systeme mit geschlossenem Kreislauf (Solarkollektor mit Wärmeträgerflüssigkeit).
Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten
Der Zuschuss umfasst zwei Arten von Beihilfen, die miteinander kombiniert werden können:
- Einen einmaligen Zuschuss für den Kauf und die Installation von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung für Wohngebäude. Die Höhe dieses Zuschusses beträgt bis zu 260 € pro Quadratmeter. Der Höchstbetrag, der pro Gebäude zur Verfügung steht, wird auf 2.500 € festgelegt und ist auf 10 % der Gesamtkosten für die Installation einer Photovoltaikanlage oder einer solarthermischen Anlage begrenzt.
- Ein Zuschuss für Banken, die Darlehen an Hausbesitzer vergeben, die Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen in ihren Häusern installieren wollen (das Gleiche gilt für die Verbesserung der Energieeffizienz). Die Bank erhält zwischen 0 % und 70 % der Zinsen, die in den ersten 15 Jahren nach Beginn der Rückzahlung gezahlt werden (je nach Höhe des ursprünglichen Darlehens).
Diese Informationen wurden vom Ministerium für staatliche Verwaltung und innere Angelegenheiten, Ministerium für Umwelt, Energie, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung erstellt.
Weiterführende Informationen
Mehr Details finden Sie in unserem Wärmepumpen-Überblick und in der Checkliste zum Heizungswechsel.
Offizielle Infos: BMWK / Energiewechsel.